Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1. Allgemeine Informationen, Vertragsgegenstand, Veranstaltungsort

 

1.1. Vertragspartner

Vertragspartner sind das Mitglied und Bierl Benjamin, Personal Trainer, Deischgasse 4, 93047 Regensburg/ „Die Garage“ – nachfolgend „Die Garage“ genannt. Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht.

 

1.2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft bei „Die Garage“, welche das Recht beinhaltet zu den vorgegebenen Zeiten am Training teilzunehmen und dabei die zur Verfügung gestellten Geräte und Räumlichkeiten zu nutzen.

 

1.3. Veranstaltungsort

Veranstaltungsort für das Training ist „Die Garage“ in der Deischgasse 1, 93047 Regensburg. Der Veranstalter behält sich vor, Trainingseinheiten räumlich und/oder zeitlich zu verlegen.

 

 

  • 2. Vertragsverlängerung, Kündigung, Weisungen

 

2.1. Vertragsverlängerung und Vertragsende


Der Mitgliedsvertrag ist unbefristet und wird somit automatisch verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Der Mitgliedsvertrag endet somit also immer zum Ende eines Monats.
Beispiel: Mitglied A kündigt schriftlich am 17.01. den Mitgliedsvertrag. Der Mitgliedsvertrag endet somit am 30.04. Zu bezahlen sind immer die vollen Monatsbeiträge.

 

2.2. Kündigungsform

Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber „Die Garage“ schriftlich zu erklären.

 

2.3. Weisung

Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.

 

2.3.1. Kündigung aufgrund Missachtung der Anweisung

„Die Garage“ behält sich vor ein Mitglied im Fall einer Nichtbeachtung von Anweisungen durch unsere Trainer, welche die betroffene Person sowie andere Mitglieder in Gefahr bringen können, fristlos zu kündigen.

 

2.4. Zahlungsverzug und Kündigung

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist „die Garage“ berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig.

 

2.5. Umzug/Krankheit

Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 20 Kilometer von seinem Wohnsitz entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit welche länger als 4 Wochen andauern werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben, bzw. kann der Vertrag stillgelegt / ausgesetzt werden.

 

2.6. Stundenkontingenterhöhung und -reduzierung

Sollte das Mitglied sein Stundenkontingent erhöhen wollen, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Der Alte ist somit ungültig. Das Reduzieren des Stundenkontingents ist wiederum nicht möglich.

 

 

  • 3. Vertragsabschluss, Zahlung

 

3.1. Vertragsabschluss

Der Mitgliedsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch „Die Garage“ zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn „Die Garage“ nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.

 

3.2. Zahlung

Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. „Die Garage“ behält sich vor, die Mitgliedsbeiträge den gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen. 

 

3.3. Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, wird der Beitrag nicht erstattet. Auch bei Nichterscheinen zum vereinbarten Sportkurs kann dieser nicht erstattet, nachgeholt oder ausgeglichen werden. Ansonsten gilt Punkt 2.5. (Nachweispflicht liegt bei dem Trainierenden/Kursteilnehmer).

 

3.4. Terminabsage

Bei einer Terminabsage durch „Die Garage“ können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben. 

 

3.5. Ungedecktes Konto

Konnte die Beitragsgebühr durch „Die Garage“ nicht abgebucht werden, so werden dem Mitglied für den Zeit- und Arbeitsaufwand 10 Euro zusätzlich zum Beitrag per Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht.

 

 

  • 4. Risikobelehrung, Haftung, Verbotene Arzneimittel

 

4.1. Risikobelehrung

Dem Mitglied sind die Unfallgefahren im Rahmen der beim Training benutzten Geräte bewusst, sowie das die Teilnahme an den Trainingseinheiten körperlich sehr anstrengend sein kann, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen des Trainings bei „der Garage“ nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.

 

4.2. Haftung von Gegenständen

Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt „die Garage“ keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

 

4.3. Haftung gegenüber dem Mitglied

„Die Garage“ schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von „Die Garage“ oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „Die Garage“ beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Die Garage“ oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „Die Garage“ beruhen.

 

4.4. Verbotene Arzneimittel

Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und /oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. „Die Garage“ ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. „Die Garage“ behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

 

 

 

  • 5. Sonstiges

 

5.1. Datenschutz

„Die Garage“ erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

 

5.2. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

5.3. Adressänderungen

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind „Die Garage“ unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.

 

5.4. Beiträge

Die jeweiligen Mitgliederbeiträge werden nach der vereinbarten Vertragsart fällig. Hierbei werden Aktionen und Preisstaffelungen berücksichtigt. Wir behalten uns vor, die Beiträge wegen Investitionen/Inflationen anzupassen.

5.5. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.